Langanhaltender Applaus für Datenschützerin Ulrike Gutkas
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist derzeit in aller Munde. Nur noch wenige Tage – dann muss sie umgesetzt sein. Das betrifft auch die Elternvereine. Aus diesem Anlass hat der Landeselternverband alle Obmänner und Obfrauen des Landes am 15. Mai 2018 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Dicht gedrängt sitzen rund 65 Vertreter der Vorarlberger Elternvereine im Hörsaal der FH Dornbirn. Gespannt hängen sie an den Lippen der Datenschutzexpertin Ulrike Gutkas. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Das verunsichert viele Elternvertreter. Was genau gilt es in Zukunft zu beachten? Was müssen sie in ihrer täglichen Arbeit ändern? Und wer haftet im schlimmsten Fall?
Keine Panik
All diese Fragen greift Gutkas in ihrem Vortrag auf. Ihre zentrale Botschaft: Keine Panik verbreiten und nicht den Kopf in den Sand stecken. Trotz allem Mehraufwand unterstreicht sie immer wieder die Vorteile. „Ja, die Bestimmungen sind komplex“, sagt Gutkas. „Doch trotz aller Dokumentationspflichten, erhalten wir alle deutlich mehr Rechte. Jetzt haben wir das Recht, jederzeit Auskunft über unsere Daten zu verlangen. Sind wir mit den gesammelten Daten über uns nicht einverstanden, können wir darauf bestehen, dass sie korrigiert oder gelöscht werden.“
Verarbeitungsverzeichnis anlegen
Alle Daten von Mitgliedern, Auftragsverarbeitern (z. B. Webdesigner), Mitarbeitenden etc. müssen neu in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden. Darin ist geregelt, welche Daten, von welchen Personen, zu welchem Zweck verarbeitet, und an wen sie in welchem Zeitraum weitergeleitet werden. Das schafft Transparenz. Die Datenschutzbehörde kann dieses Verzeichnis jederzeit prüfen. Verantwortlich für die Pflege des Verzeichnisses ist der Vereinsobmann / die Vereinsobfrau. Es haftet der Verein.
Damit Datenverarbeitungsprozesse transparenter werden, müssen wir Daten künftig besser bündeln und vor fremdem Zugriff schützen. Für den Elternverein heisst das auch, seine Website fit zu machen. Das schliesst u. a. ein angepasstes gültiges Impressum und eine Datenschutzerklärung ein. Möchte ein Elternverein seine Mitglieder* ab sofort per Newsletter auf Veranstaltungen hinweisen, bedarf es dafür einer separaten Genehmigung.
Überblick gegeben
Nach gut zwei Stunden haben die Eltern eine Vorstellung von den wichtigsten Neuerungen und vom Umfang der neuen Datenschutzgrundverordnung. Viele individuelle Fragen stehen noch im Raum. Doch der Datenschutzexpertin ist es gelungen, den Anwesenden ein wenig die Angst zu nehmen – auch wenn auf manche noch ein Stück Arbeit zukommt.
Der Fachhochschule Dornbirn ein herzliches Dankeschön für die Bereitstellung des Hörsaales.
Auskünfte und weiterführende Informationen erhalten Interessierte beim Landeselternverband Vorarlberg.
*Voraussetzung: mehr als 50