Versicherung
Der Elternverein (auch Kindergärten), alle seine Funktionäre/innen und Mitarbeiter sowie alle im Auftrag des Elternvereines ohne Bezahlung tätigen Mitarbeiter/innen (ehrenamtliche Helfer) für alle statutenmäßigen Tätigkeiten des Elternvereines, auch im Rahmen schulbezogener Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, soweit der Elternverein bzw. dessen Funktionäre/innen selbstständig und eigenverantwortlich bei dessen Veranstaltung tätig sind.
Wo ist der Landesverband versichert?
Bei der Generali Versicherungs AG, Quellenstrasse 1, 6900 Bregenz unter der Polizzen Nr. 000-15405300 HP
Was ist versichert?
- Das Vermögen des Versicherungsnehmers durch Bezahlung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter mit einer Versicherungssumme von € 1.125.000.- für Personen und Sachschäden.
- Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Geräten für die statutengemäßen Zwecke des Versicherungsnehmers
- Durchführung von Vereinsveranstaltungen durch den Versicherungsnehmer, und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich die Versicherung auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus der
- Innehabung oder Verwendung von Zuschauertribünen und -anlagen; Bob- und Rodelbahnen, Sprungschanzen, Schipisten und Loipen;
- Haltung oder Verwendung von Tieren; Wasserfahrzeugen.
- Durchführung von Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben.
- sowie die Verwendung von Schipisten und Loipen im Rahmen von Schitagen und Schikursen, welche vom Verein organisiert werden
- Schadenersatzverpflichtungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht während der Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Reisebus sowie beim Aus- und Einsteigen
- mitversichert gelten auch Aktionen bei denen Kindergartenkinder, auch als Nichtmitglieder teilnehmen (z.B. Werbeaktionen für künftige Mitgliedschaft)
- incl. Schadenersatzverpflichtungen zwischen Vereinsmitglieder, ausgenommen zwischen Angehörigen im Sinne der AHVB, Art. 7, Pkt. 6.2
- Versicherungsschutz besteht auch für die Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines ohne Auftrag des Vereines.
- NEU: Bewirtungsrisiko
- NEU: Deckung besteht auch für die Organisation und Durchführung von Kinderfaschingsumzügen
- Mietsachschäden: Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an für Vereinszwecke gemieteten, geleasten oder auch unentgeltlich geliehenen Gebäuden oder Räumen gem. Kl. 81GB4261,
Achtung
- Selbstbehalt 10% min. € 360,–
- Nicht mitversichert sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen sowie Vandalismus und Diebstahl!
An wen sind Schadenfälle zu melden?
Landeselternbüro
Geschäftsstelle
Steinebach 18, 6850 Dornbirn
office@levv.at
05572/206767