SchülerInnen der allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, höheren Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Bundesinstitut der Sozialpädagogik und der Praxisschulen, die in einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind, können für mehrtägige Schulveranstaltungen um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Öffentliche Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Berufsschule) sind nicht erfasst. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen wenden sich bitte für allfällige Förderungsmöglichkeiten an den Schulerhalter (Gemeinde, Land etc.).
Finanziell unterstützt wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind zum Beispiel Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen.
Die Schulveranstaltung muss mindestens 4 Tage dauern. Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (zum Beispiel Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage beziehungsweise jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.